Frage: „Wieso soll ich die Schlüssel erst nach Eingang des Kaufpreises übergeben?“
Dies ist eine häufige Verkäufer-Frage.
Antwort: Es kann immer wieder Umstände geben, aufgrund derer ein Kauf auch nach der notariellen Beurkundung nicht wie vereinbart zustande kommt.
Zum Beispiel können trotz Finanzierungszusage persönliche Umstände auf Seiten des Käufers dazu führen, dass die Finanzierung nicht zustande kommt. Ein Käufer kann zum Beispiel die von der Bank geforderte Selbstbeteiligung für andere private Zwecke verwendet haben.
Es kann auch sein, dass von einem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht wird, für alle verkauften Einheiten oder Teile davon.
Einige Beispiele sind:
Nähere Informationen dazu finden sich hier:
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