Im Zusammenhang mit Immobilien- & Grundstücksbewertungen fallen verschiedene Begriffe und dieser Artikel soll einen kleinen Überblick verschaffen. Die Links am Ende können Ihnen helfen, einen Verkaufspreis selbst zu schätzen.
In dem Zusammenhang der Immobilienbewertung ist der Begriff des Verkehrswertes im § 194 Baugesetzbuch definiert
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
(Quelle: Gesetze-im-internet.de)
Die Immobilienwertermittlungsverordnung definiert, wie dieser Verkehrswert für die Immobilien ermittelt wird.
Der tatsächliche Verkehrswert ist von vielen Faktoren abhängig, zum Beispiel Lage, Politik, Konjunktur, Zinsen, Größe, Eigenschaften des Grundstücks, Nachbarschaft, Infrastruktur, Ausstattung, Erbpacht, im Grundbuch eingetragene Lasten, Instandhaltungsrücklage in Kombination mit dem Allgemeinzustand bei WEG-Eigentum.
Hilfreiche Links:
Alle Verkehrswertberechnungen sind letztendlich qualifizierte Schätzungen auf Basis einer Kombination der oben genannten Verfahren sowie Marktkenntnisse. Wenn Sie selbst einen Verkehrswert schätzen möchten, dann kann Ihnen immowelt dabei helfen:
https://www.immowelt.de/ immobilienpreise
Dort wählen Sie die Immobilienart und können dann unter Berücksichtigung der oben genannten sowie individuellen Informationen eine Schätzung vornehmen.
Die offiziellen Werte finden Sie hier:
Die tatsächlichen Grundstückswerte sind in der Praxis häufig viel höher.
Es gibt offizielle Statistiken zu verkauften Grundstücken und Immobilien und die sogenannten Grundstücksmarktberichte für alle Gemeinden in NRW erhalten Sie hier:
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